Ablauf
Beim Ersttermin besprechen wir mit Ihnen ausführlich den Ablauf unserer Therapie.
Für den ersten Termin ist Folgendes zu beachten:
- Überweisung: Sie benötigen für die logopädische Behandlung eine fachärztliche Überweisung (Kinderarzt/Kinderärztin, Neurolog:in, HNO-Arzt/-Ärztin, Kieferorthopäd:in, etc.) mit dem Vermerk "10 Einheiten logopädische Therapie zu je 60 Minuten".
- Hörtest: Ist bei Ihrem Kind die Sprachentwicklung auffällig, so benötigen wir als Voraussetzung für eine logopädische Therapie einen aktuellen Hörtest (nicht älter als 6 Monate).
- Vorbefunde: Gibt es logopädisch relevante Vorbefunde (HNO, Neurologie, etc.), bitten wir Sie diese zum Ersttermin mitzubringen.
- Bezahlung: In unserer Praxis ist ausschließlich Kartenzahlung möglich (direkt nach jeder Einheit). Nach Abschluss des Therapieblocks erhalten Sie eine Auflistung aller bezahlten Therapieeinheiten. Diese können Sie dann gemeinsam mit der fachärztlichen Überweisung bei Ihrer Krankenkasse zur anteiligen Kostenerstattung einreichen.